Der erste Monat (vier Unterrichtsstunden zu 30 min.) ist immer ein (bezahlter) Probemonat, damit der Schüler oder die Schülerinn mich kennenlernen kann und umgekehrt ich auch ihn/sie. Nach der vierten Stunde findet dann nochmal ein beratendes Gespräch statt, ob der Unterricht fortgesetzt werden soll oder nicht.
Die Kündigungsfrist des Unterrichtsvertrages beträgt einen Monat.